10 Jahre Garantie auf die Entzugsleistung sowie auf die Erdwärmesonde

KfW-Förderung für Wärmepumpen: Das gilt seit dem 21. Juli 2026

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die KfW-Heizungsförderung. Eigentümer können beim Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe weiterhin mit attraktiven Zuschüssen rechnen. Je nach persönlicher Situation sind aktuell bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich.

Damit bleibt der Umstieg auf eine moderne Heizlösung für viele Eigentümer finanziell interessant. Entscheidend ist jedoch, welche Förderbausteine im konkreten Fall greifen und miteinander kombiniert werden können. Wer sich rechtzeitig mit den Voraussetzungen beschäftigt, kann die nächsten Schritte besser abstimmen und mögliche Zuschüsse gezielt nutzen.

Wer eine Erdwärmepumpe plant, sollte neben der möglichen Förderung prüfen lassen, ob das Grundstück für Erdwärme und die notwendige Erschließung geeignet ist. So lassen sich die technische Umsetzung, die Finanzierung und der Förderantrag verlässlich miteinander verzahnen.

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Modellhaus mit Sparschwein und Lupe auf einem Bauplan als Symbol für KfW-Förderung und Baufinanzierung

Die aktuelle Förderung auf einen Blick

30 % Grundförderung:
Für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe werden grundsätzlich 30 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.

Bis zu 40 % Einkommensbonus:
Selbstnutzende Eigentümer erhalten abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen einen zusätzlichen Bonus:

  • 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 Euro
  • 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 Euro
  • 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 Euro

Zusätzliche Berücksichtigung von Familien:
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Dadurch können Familien auch bei einem entsprechend höheren tatsächlichen Einkommen von einem höheren Einkommensbonus profitieren.

Bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus:
Beim Austausch bestimmter bestehender Heizungen können selbstnutzende Eigentümer zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 % erhalten.

Bis zu 80 % Zuschuss:
Die Grundförderung und die verfügbaren Boni können miteinander kombiniert werden. Grundsätzlich ist der Fördersatz auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem entsprechend niedrigen Haushaltsjahreseinkommen sind bis zu 80 % möglich.

Häufige Fragen zur KfW-Förderung für Wärmepumpen

Für eine förderfähige Wärmepumpe gibt es 30 % Grundförderung. Je nach bestehender Heizung, Einkommen und Wohnsituation können weitere Boni hinzukommen.

Selbstnutzende Eigentümer können beim Austausch bestimmter Heizungen einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % erhalten. Zusätzlich ist ein Einkommensbonus von bis zu 40 % möglich. Für Haushalte mit minderjährigen Kindern erhöht sich die relevante Einkommensgrenze um 10.000 Euro.

Der maximale Fördersatz liegt grundsätzlich bei 70 %. Bei einem anrechenbaren Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 30.000 Euro sind für selbstnutzende Eigentümer bis zu 80 % Förderung möglich. Durch minderjährige Kinder kann die Einkommensgrenze unter bestimmten Voraussetzungen bei bis zu 40.000 Euro liegen.

Für die erste Wohneinheit berücksichtigt die KfW aktuell förderfähige Kosten von maximal 28.000 Euro. Bei einem Fördersatz von 80 % ergibt sich daraus ein maximaler Zuschuss von 22.400 Euro.

Für weitere Wohneinheiten gelten folgende Förderhöchstbeträge:

  • zweite bis sechste Wohneinheit: jeweils bis zu 15.000 Euro
  • ab der siebten Wohneinheit: jeweils bis zu 8.000 Euro

Die tatsächlich mögliche Förderung hängt immer von der individuellen Ausgangssituation, den verfügbaren Boni und den förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens ab.

Förderfähig sind elektrisch betriebene Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude erfüllen.

Dazu zählen unter anderem:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Luft-Luft-Wärmepumpen
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen
  • Erdwärmepumpen mit Erdsonden
  • Erdwärmepumpen mit Erdkollektoren

Damit sind auch unterschiedliche Systeme zur Nutzung von Erdwärme grundsätzlich förderfähig. Entscheidend ist, dass die Anlage die technischen Fördervoraussetzungen erfüllt und fachgerecht geplant sowie eingebaut wird.

Erdwärmepumpen bleiben im Rahmen der KfW-Heizungsförderung förderfähig. Für die Höhe des Zuschusses sind insbesondere die Grundförderung, mögliche Zusatzboni, das Haushaltsjahreseinkommen und die förderfähigen Gesamtkosten entscheidend.

Grundsätzlich muss der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des bestehenden Wohngebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Zudem muss der Einbau der neuen Heizung mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden werden.

Ob eine Erdwärmepumpe auf einem Grundstück umgesetzt werden kann, hängt jedoch nicht allein von der KfW-Förderung ab. Ebenso wichtig sind die technischen, geologischen und rechtlichen Voraussetzungen am jeweiligen Standort.

Dazu zählen unter anderem:

  • die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse
  • mögliche Bohrtiefen und notwendige Abstände
  • vorhandene Flächen und bestehende Leitungen
  • wasserrechtliche Vorgaben und Genehmigungen
  • der Wärmebedarf des Gebäudes
  • die passende Dimensionierung der Wärmepumpe und Wärmequelle

Eine frühzeitige Standortprüfung schafft Klarheit darüber, welches Erdwärmesystem grundsätzlich infrage kommt und welche weiteren Planungsschritte notwendig sind.

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Die Förderung muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Für den Antrag wird in der Regel eine Bestätigung durch ein Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten benötigt. Erst nach der Förderzusage sollte mit der Umsetzung begonnen werden.

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Mit dem Standort-Check von BauGrund Süd erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Erdwärme auf Ihrem Grundstück grundsätzlich möglich ist.

Wir betrachten die geologischen Voraussetzungen, mögliche Bohrungen und die relevanten Rahmenbedingungen an Ihrem Standort. So gewinnen Sie frühzeitig Planungssicherheit und schaffen eine verlässliche Grundlage für Ihr Erdwärmeprojekt.

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