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Ein Dipl. Geologe erklärt, warum Baugrunderkundung Risikominimierung ist

Baugrund verstehen, Risiken minimieren: Oliver Brokatzky von BauGrund Süd gibt Einblicke in aktuelle Entwicklungen der Baugrunderkundung.

Risikominimierung, Best Practice, Trends:

Baugrunderkundungen im Spannungsfeld neuer Rahmenbedingungen

Dipl. Geologe Oliver Brokatzky, Prokurist Geotechnik bei BauGrund Süd, gibt als Experte spannende Einblicke in die Thematik Baugrunderkundung und zieht ein Fazit aus der seit 1.8.2023 geltenden Mantelverordnung.

Welche häufigen Risiken und Herausforderungen lassen sich durch eine Baugrunderkundung vermeiden?
Bei einer sorgfältigen Baugrunderkundung wird die Bodenbeschaffenheit am Standort bis in die bautechnisch relevante Tiefe untersucht. Hierbei werden Herausforderungen bezüglich Tragfähigkeit des geplanten Bauwerks erkannt, was in die spätere Statik-Planung mit einfließt. Wichtig ist auch die Feststellung, ob und wenn ja, welchen Einfluss Grundwasser auf das Bauwerk haben kann. So kann im Vorfeld eine Abdichtung der Bauwerke gegen Grund- und Schichtwasser direkt eingeplant werden. Diese schützt das Bauwerk vor Feuchtigkeitsschäden und erhöht die Lebensdauer. Bei bestehenden Nachbarbebauungen ist es zudem wichtig, nachzuweisen, dass mit einem Neubau keine negativen Einflüsse auf diese Bestandsgebäude entstehen. Dadurch können Regressansprüche seitens der Eigentümer der Nachbarbebauungen minimiert werden, was zu mehr Rechtssicherheit und weniger Konflikten bei Bauvorhaben führt.

Welche gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind besonders relevant?
Die rechtlichen Grundlagen für Baugrunduntersuchungen sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Besonders relevant sind das Baugesetzbuch (BauGB), die jeweilige Landesbauordnung sowie die DIN 4020 „Baugrund – Erkundung und Untersuchung“. Diese Regelwerke definieren die Anforderungen an eine Baugrunduntersuchung und legen die Pflichten der Bauherren, Planer und ausführenden Unternehmen fest. Sie dienen außerdem als Basis für die rechtliche Bewertung von Streitfällen im Zusammenhang mit Baugrunduntersuchungen.
Auch wenn grundsätzlich keine generelle gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Baugrunduntersuchung besteht, ergeben sich aus den genannten Regelwerken Anforderungen an die Standsicherheit von Bauwerken, sodass in der Praxis eine Baugrunduntersuchung meist erforderlich ist. Die DIN 4020 regelt dabei den Mindestumfang einer ausreichenden Baugrunduntersuchung, die als Grundlage für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken dient. Diese Vorgaben wurden in vielen Landesbauordnungen übernommen und sind häufig als „Allgemeine Technische Vertragsbedingung“ (ATV) für Bauleistungen vorgeschrieben.

Trends

Welche Entwicklungen oder Trends gibt es aktuell in der Baugrunderkundung?
Aktuell steht die Infrastruktur in Deutschland besonders im Fokus. Sowohl die Bundesländer als auch die Energiewirtschaft investieren verstärkt in den Ausbau von Infrastruktur und Energiesektor, beispielsweise bei der Deutschen Bahn, den Bundesautobahnen oder großen Energieunternehmen. Zusätzlich gewinnen die erneuerbaren Energien immer mehr an Bedeutung, insbesondere die Windkraft. Und durch die Vielzahl neuer Photovoltaik-Parks entstehen zudem zahlreiche Umspannwerke und Batteriespeicher, die ebenfalls eine umfassende Baugrunderkundung erfordern.

Welche Erfahrungen und Erkenntnisse ergeben sich seit Inkrafttreten der Mantelverordnung?
Nach mehr als zwei Jahren zeigt sich, dass die Umsetzung in der Praxis mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist. Auch aus branchenspezifischer Sicht wird deutlich, dass die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) nach wie vor große Unsicherheiten bei der Umsetzung verursacht und einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Die Mantelverordnung wurde eingeführt, um die Kreislaufwirtschaft am Bau zu fördern, den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen zu erhöhen und die Umweltbelastung durch Deponien zu reduzieren. In der Realität scheitert die Umsetzung jedoch oft an den komplexen Prüfverfahren und den unterschiedlichen Anforderungen der Bundesländer. Die bundeseinheitliche Regelung ist zwar ein wichtiger Schritt – doch die Praxis zeigt, dass Anpassungen und eine bessere Abstimmung zwischen den Ländern dringend erforderlich sind, um die Ziele der Mantelverordnung tatsächlich zu erreichen.

Best Practice

Welche Empfehlungen oder Best Practices können wir Bauherren und Partnern mitgeben im Umgang mit Baugrundgutachten?
Für Bauherren und Partner ist es empfehlenswert, die Planung des Bauvorhabens möglichst frühzeitig festzulegen. Auch eine offene Kommunikation mit dem Gutachter von Anfang an unterstützt den Bauherrn und Partner. Dabei sollte stets berücksichtigt werden, dass der Gutachter beziehungsweise das beauftragte Büro immer im Interesse des Auftraggebers handelt. Der Gutachter gibt dem Kunden die besten Empfehlungen, um das Projekt optimal umzusetzen. Eine transparente Zusammenarbeit sorgt für einen reibungslosen Ablauf und trägt dazu bei, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Welche Innovationen oder technischen Verfahren setzen wir ein?
Baugrund Süd verfügt über ein sehr breites technisches Know-how, erstklassig ausgebildete Mitarbeitende, einen vielseitigen, hochmodernen Maschinenpark, ein eigenes Bodenlabor sowie eine Kampfmittelabteilung. Auf diese Weise sind wir annähernd unabhängig von Nachunternehmerleistungen. Diese Expertise ist immens und im Verbund mit der hauseigenen Bohrfirma sind wir mit unserem Angebot „Alles aus einer Hand“ ein schlagkräftiger Partner für Kunden.

Porträt eines lächelnden Mannes mit kurzen, leicht graumelierten Haaren und blauem Blick, der ein weißes Hemd trägt, vor einem neutralen weißen Hintergrund.